Ben DinklageAlle Leistungen

Lohnabrechnung · Münster

Lohnabrechnung in Münster. Verlässlich, digital, monatlich.

Lohnabrechnung und Lohnbuchhaltung sind keine Aufgaben, die irgendwann nebenher erledigt werden sollten. Ich übernehme die laufende Abrechnung für kleine Unternehmen und integriere sie auf Wunsch in dein Backoffice – mit klaren Zuständigkeiten, vollständigen Informationen und einem festen monatlichen Ablauf.

Unverbindlich kennenlernen

Was du bekommst

  • Laufende Lohn- & Gehaltsabrechnungen zuverlässig erstellt
  • Mitarbeiterdaten sowie An- & Abmeldungen nach deinen Vorgaben gepflegt
  • Lohnsteuer-Anmeldungen und abrechnungsbezogene Meldungen übermittelt

01

Monatlich abrechnen

Du stellst die vollständigen abrechnungsrelevanten Angaben rechtzeitig bereit. Ich pflege die Daten und erstelle die laufenden Lohn- & Gehaltsabrechnungen in einem abgestimmten monatlichen Rhythmus.

02

Meldungen bearbeiten

Zum Abrechnungsprozess gehören Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die abrechnungsbezogenen Meldungen an Krankenkassen & Sozialversicherungsträger. Auch administrative Mitarbeiter-Anlagen, An- & Abmeldungen und laufende Beitragsnachweise können Teil des vereinbarten Umfangs sein.

03

Sauber abgrenzen

Ich übernehme die laufende Lohnabrechnung im zulässigen Rahmen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG. Steuerliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Einzelfallberatung ist nicht umfasst und bleibt bei den dafür befugten Stellen.

Kurz geklärt

Die wichtigsten Fragen.

Für wen übernimmst du die laufende Lohnabrechnung?

Das Angebot richtet sich an kleine Unternehmen, die ihre monatliche Lohn- & Gehaltsabrechnung verlässlich organisieren oder aus dem Tagesgeschäft auslagern möchten.

Kann die Lohnabrechnung einzeln beauftragt werden?

Ja. Sie kann einzeln starten oder mit dem laufenden kaufmännischen Backoffice verbunden werden. Umfang und Zuständigkeiten werden vorab klar festgelegt.

Ist arbeitsrechtliche oder steuerliche Beratung enthalten?

Nein. Ich übernehme die laufende Lohnabrechnung im zulässigen Rahmen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG. Rechtliche und steuerliche Einzelfallberatung bleibt bei den dafür befugten Stellen.

Persönlich aus Münster. Remote in ganz Deutschland.

Lohnabrechnung als verlässlicher Teil deines Backoffices.

Die Lohnabrechnung kann einzeln eingeführt oder mit dem laufenden Backoffice verbunden werden. Gemeinsam klären wir Mitarbeiterzahl, vorhandene Daten, Zuständigkeiten und den sinnvollen Startpunkt.

Gespräch vereinbaren