Kurz geklärt
Die wichtigsten Fragen.
Muss mein Unternehmen E-Rechnungen empfangen können?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das gilt unabhängig davon, ob du die Übergangsfristen für das Ausstellen nutzt.
Reicht eine Rechnung als PDF?
Nein. Eine einfache PDF ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn. E-Rechnungen enthalten strukturierte, maschinenlesbare Daten, zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD.
Kann Lexware Office E-Rechnungen erstellen und empfangen?
Ja. Lexware Office kann eingehende E-Rechnungen verarbeiten. Die Erstellung im ZUGFeRD- oder XRechnungsformat ist laut Lexware ab Version M möglich und muss im Account aktiviert werden.
Wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen. Grundsätzlich können bis Ende 2026 noch sonstige Rechnungen verwendet werden. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich diese Möglichkeit bis Ende 2027.
Quellen: Bundesfinanzministerium · Lexware Office Hilfe